Hygiene-Blog #1

Hygiene-Blog #1

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr nächstes Hygienekonzept

Die Regelungen zum Thema „Hygienevorschriften bei Veranstaltungen, Meetings und Messen“ während der Corona-Pandemie sind wahnsinnig undurchsichtig und können von Bundesland zu Bundesland nicht verschiedener sein. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn viele Event-Organisator:innen hier die Übersicht verlieren, denn es gibt aktuell noch kein bindendes, einheitliches Gesetz dafür, dass Hygienekonzepte für Veranstaltungsformate Pflicht sind und nach welchen Regeln diese aufgestellt werden müssen.

Obwohl keine bindende Pflicht für ein solches Hygienekonzept existiert, werden Veranstaltungen in manchen Bundesländern ohne ein ausgearbeitetes Konzept nicht genehmigt. Hat sich die erste Verwirrung gelegt, zählt nur folgendes: die Veranstalter tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Gäste sich nicht infizieren. Daher müssen Maßnahmen geschaffen und deren Umsetzung kontrolliert werden. Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich und verpflichtet, umfassende Maßnahmen zum Schutz einzuführen.

Zwischenfazit: auch wenn ein Hygienekonzept nicht flächendeckend vorgeschrieben ist – es besteht für jede/n Veranstalter/in eine gesellschaftliche Verantwortung, Menschen vor einer Ansteckung zu schützen. Hygienekonzepte geben dabei Sicherheit. Keine Veranstaltung, kein größeres Meeting und schon gar keine Messe sollte in Pandemiezeiten ohne stattfinden.

Einblicke in die Tätigkeiten von Hygienebeauftragten

Mittlerweile gibt es einige Institute, die Lehrgänge und Seminare anbieten, um Interessenten zu zertifizierten Hygienebeauftragten auszubilden. Ein wichtiger Punkt, der hier immer wieder gelehrt wird: auf jeder Veranstaltung sollte es eine Person geben, die sich ausschließlich um das Thema „Hygiene“ kümmert. Die/der Hygienebeauftragte/r ist für alle Maßnahmen zuständig, die Krankheiten verhüten und die Gesundheit aller Beteiligten vor Ort erhalten. Sie/er sollte sich mit dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), mit den biologischen Arbeitsstoffen im Gesundheitswesen (TRBA – vor allem TRBA 250), mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) und mit den Verordnungen auf Landesebene (https://eventfaq.de/grossveranstaltung-corona/) auskennen und vor allem Letztere immer wieder auf Veränderungen überprüfen.

Es ist zum Beispiel wichtig zu wissen, dass das Robert-Koch-Institut eine selbstständige deutsche Bundesbehörde ist, die dem Bundesministerium für Gesundheit direkt unterstellt ist und dass ihre Verordnungen einen Gesetzescharakter haben! Daher sollte sich der/die Hygienebeauftragte nicht nur mit den Veränderungen der Landesverordnungen beschäftigen, sondern auch auf der Seite des RKI nach neuen Informationen Ausschau halten.

Und während der Veranstaltung vor Ort ist es die Aufgabe der/des Hygienebeauftragten, die Einhaltung aller Maßnahmen zu überwachen. Personen, die gegen die Maßnahmen verstoßen, werden von ihr/ihm aufgefordert, den Regeln zu folgen. Absolute Verweigerer sollten umgehend den Räumlichkeiten verwiesen werden. Auch diese Vorgehensweise muss im Hygienekonzept thematisiert und Schritt für Schritt beschrieben werden.

Hygienepläne als Teil von Hygienekonzepten

Im ersten Schritt informiert sich die/der Hygienebeauftragte/r darüber, ob es im Bundesland des Veranstaltungsortes bestimmte Regelungen/Anforderung an Hygienekonzepte gibt.  Ist eine Veranstaltung durch eine Behörde oder ein Gesundheitsamt zu genehmigen?

Dann beginnt die eigentliche Arbeit: das Erstellen des Hygienekonzepts mit beiliegendem Hygieneplan. Im Hygienekonzept werden alle Maßnahmen festgehalten, die zur Einhaltung der Hygiene und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehören neben den AHA L-Regeln (Abstand – Hygiene – Alltagsmasken – Lüften) auch die ordentliche Kontaktnachverfolgung für das Gesundheitsamts und die Informationsmaßnahmen aller Protagonist:innen, Besucher:innen, Dienstleister:innen, Mitarbeiter:innen, etc. vor Ort. Auch die Dokumentation aller Maßnahmen wird im Hygienekonzept geregelt.

Der Hygieneplan ist ein wichtiger Teil des Hygienekonzepts. Darin wird notiert, was, wann und wie von wem gereinigt, desinfiziert, gelüftet, auf- und abgebaut werden muss.

Ein Beispiel:
Die fünf Tische im Cateringbereich werden am Veranstaltungstag von der Reinigungsfachkraft Hans Berthold nach jeder Benutzung ordnungsgemäß desinfiziert. Zur Desinfektion wird ein flüssiges Desinfektionsmittel (genaue Bezeichnung des Mittels, wenn vorhanden) verwendet, welches VAH-gelistet ist. Herr Berthold wurde in seinem schriftlichen Briefing darüber informiert, dass er ausreichende Schutzkleidung (lange Gummihandschuhe) zu tragen hat und die Einwirkzeit sowie Dosierung beachten muss. Die Informationen zur Einwirkzeit und Dosierung wurden ihm im Briefing ebenfalls zugänglich gemacht und die Schutzkleidung erhält er vor Ort von der Projektleiterin Nina Schuster im Raum 002, 1. OG. 

Ebenfalls wird im Hygieneplan notiert, was die Teilnehmer:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen tun müssen, um die Hygiene zu bewahren. Die/der Veranstalter/in hat dafür zu sorgen, dass jede/r Besucher/in die einzuhaltenden Hygienemaßnahmen versteht, daher muss alles vor Ort mit Bildern und Piktogrammen ausgeschildert werden. Und die Bilder/Piktogramme, die vor Ort ausgehängt werden, müssen ebenfalls im Konzept abgebildet werden.

Je genauer die Vorgänge, Maßnahmen, Risiken und Lösungen beschrieben werden, desto eher wird das Hygienekonzept von den Behörden/Gesundheitsämtern (falls nötig) freigegeben und Sie erhalten die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung.

Welche weiteren Standard-Hygienemaßnahmen erforderlich sind, was Sie über Desinfektion, Viren, Mund-Nase-Bedeckungen und dem Umgang zu Hygiene-Ausnahmen wissen sollten und wie Catering in Pandemiezeiten vor Ort möglich ist, erfahren Sie in den nächsten Hygiene-Blogartikeln.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Hygieneplanung Ihrer nächsten Veranstaltung. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 221 – 30196241 oder schicken Sie uns eine E-Mail an mail@turner-and-friends.de