Hygiene-Blog #2

Hygiene-Blog #2

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für Ihr Hygienekonzept

Nachdem wir uns im letzten Blogartikel zum Thema „Hygiene“ umfassend mit den Bestandteilen eines Hygienekonzeptes und den Aufgaben einer/s Hygienebeauftragten beschäftigt haben, gehen wir jetzt ein wenig ins Detail.

Kennen Sie eigentlich schon den Unterschied zwischen „Reinigung“, „Desinfektion“ und „Sterilisation“? Wenn Sie ein Hygienekonzept schreiben, sollten sie die Begrifflichkeiten kennen. Die Reinigung dient hauptsächlich der Schmutzbeseitigung und entfernt nur die an Schmutz gebundenen Keime (ca. 80%). Die Desinfektion inaktiviert die vermehrungsfähigen Keime und Bakterien mit dem Ziel einer gezielten Keimreduktion (ca. 99,9%) und bei der Sterilisation werden alle Viren, Bakterien, Pilze, etc. vollständig abgetötet (zu 100%).

Um das SARS-CoV-2-Virus auf Oberflächen zu inaktivieren, wird ein flüssiges Desinfektionsmittel mit mindestens 65% Alkohol benötigt, welches 30 Sekunden einwirken muss. Oberflächen, die nicht zu desinfizieren sind, wie beispielsweise Polster oder Kissen, müssen für mindestens fünf Minuten bei ca. 95° erhitzt werden.

Richtiges Händewaschen

Um nicht gewollte Bakterien, Keime und Viren zu entfernen, ist das richtige Händewaschen die wichtigste Hygienemaßnahme! Bei Veranstaltungen sollte eine Anleitung in allen Waschräumen in Form von Piktogrammen angebracht werden, sodass sie für alle Personen verständlich ist. Verzichten Sie dringend auf Seifenstücke, sondern verwenden Sie ausschließlich Flüssigseife. Gründliches Händewaschen dauert mindestens 30 Sekunden und anschließend werden die mit Seife umhüllten, inaktiven Viren sicher von der Haut entfernt. Zum Trocknen der Hände sollten Einweg-Papierhandtücher bereitgestellt werden! Da häufiges Händewaschen die Hände aber auch rau und trocken werden lässt, sollten sie zwischendurch auch desinfiziert werden, daher müssen ausreichend Desinfektionsspender während der Veranstaltung aufgestellt werden.

Nutzen Sie zur Desinfektion nur Mittel, die VAH-gelistet sind aus dem Wirkbereich A oder B und achten Sie darauf, dass es sowohl Flächendesinfektionsmittel, als auch Händedesinfektionsmittel gibt. Die Flächendesinfektionsmittel sind „aggressiver“ und somit sollten bei der Verwendung die Hände durch Handschuhe geschützt werden.

Hust- und Niesetiquette

Beschildern Sie ebenfalls die Hust-und-Niesetiquette mit Hilfe von Piktogrammen in der Veranstaltungslocation. Hier gilt folgendes: beim Husten und Niesen muss ausreichend Abstand gewahrt werden. Sofern hierfür keine Taschentücher (anschließend in einem Mülleimer mit Deckel entsorgen!) vorhanden sind, sollte in die Armbeuge gehustet/geniest werden. Und immer gilt: nach dem Niesen oder Husten gründlich die Hände waschen!

Mund-Nase-Bedeckung

Für den richtigen Umgang mit der Mund-Nase-Bedeckung gibt es mittlerweile auch ausreichend Piktogramme, die verwendet werden können. Beschildern Sie die Location hiermit, denn ein falscher Umgang mit verkeimten Masken schadet meist dem Träger selbst. Grundsätzlich können Sie als Veranstalter:in selbst entscheiden, welche Art von Mund-Nase-Bedeckungen auf Ihrer Veranstaltung Pflicht sind. Sofern ausreichend Abstand (immer mindestens 1,5 Meter!) durch Laufwege/Einbahnstraßen, etc. gewahrt werden kann, reicht ein normaler Mundschutz aus – Sie können aber auch für alle Gäste, Protgonist:innen und Dienstleister:innen eine FFP2-Maske anordnen. Bedenken Sie bei Ihrer Planung, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nach mindestens 4 Stunden gewechselt werden sollte, da Sie anschließend (mit Ausnahme von FFP2-Masken) keinen Schutz mehr bringt. Auch hier muss eine Lösung im Hygienekonzept erarbeitet werden: informieren Sie Ihre Protagonist:innen, Gäste und Dienstleister:innen darüber, dass Sie einen Ersatz-Mundschutz mitbringen sollen oder planen Sie selbst ausreichend Wechsel-Mundschutze mit ein.

Übrigens: Sie als Veranstalter:in dürfen auch entscheiden, wie Sie mit Ausnahmen umgehen möchten. Wenn Personen mit einem Attest zur Maskenbefreiung an Ihrer Veranstaltung teilnehmen möchten, bleibt es Ihnen überlassen, ob diesen Gästen der Zutritt gewährt wird. Attest hin oder her – immerhin sind Sie in diesem Fall für die Hygiene zuständig und haben die Verantwortung für viele Menschen. Informieren Sie alle Personen im Vorfeld Ihrer Veranstaltung über die Entscheidung und beschreiben Sie Ihre Vorgehensweise im Hygienekonzept. Bitte beachten Sie außerdem: mit FFP2-Masken müssen Sie regelmäßige Pausenzeiten für das Personal einplanen, denn laut der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sollte nach 75 Minuten Tragedauer eine Pause von ca. 15-30 Minuten eingeplant werden.

Die richtige Belüftung

Erstellen Sie ebenfalls einen vollständig durchdachten Belüftungsplan – angepasst auf die jeweilige Veranstaltungslocation. Eine Lüftung muss innerhalb von Gebäuden konsequent umgesetzt werden. Sofern eine Lüftunganlage vorhanden ist, sollte diese immer auf voller Leistung laufen, ohne Umluftfunktion. Je nach Größe und Kapazitäten der Räume, reicht manchmal auch eine Stoßlüftung aus – alle 20 Minuten für: 3 Minuten im Winter, 5 Minuten im Frühling/Herbst und 10 Minuten im Sommer. Wenn beide Möglichkeiten nicht ausreichend gegeben sind, sollte über Luftreinigungsanlagen nachgedacht werden, die virenbehaftete Aerosole aus der Luft filtern. Beschreiben Sie im Hygienekonzept auch die Zuständigkeit.

Worauf Sie im Notfall achten müssen

Sie können noch so gut vorbereitet sein. Sie haben die Teilnehmer:innen im Vorfeld gebeten, mit Erkältungssymptomen  nicht zu erscheinen und haben eventuell sogar am Eingang Fieber gemessen. Vielleicht haben Sie auch Schnelltests durchgeführt, die negativ ausgefallen sind und trotzdem beginnt ein Besucher unkontrolliert zu husten oder Fieber zu entwickeln. Auch dieser Fall muss im Hygienekonzept thematisiert werden. Wie schon erwähnt: je besser Sie vorbereitet sind und alle Eventualitäten beachtet haben, desto eher genehmigen die Behörden oder Gesundheitsämter die Durchführung Ihrer Veranstaltung und je geringer ist eine mögliche Virusausbreitung. Falls die erkrankte Person auf Hilfe angewiesen ist, sollte der (Not)-Arzt gerufen werden. Zur Erste-Hilfe-Behandlung von Infizierten ist eine vollständige Schutzausrüstung in der Location wichtig, die aus FFP3-Masken, Handschuhen, Vollvisieren, Schutzkitteln und OP-Hauben besteht.

Die Hygiene spielt gerade jetzt in Pandemiezeiten eine sehr wichtige Rolle, daher sollten all diese Punkte (u.v.m.) bei Ihrer Planung berücksichtigt werden. Helfen Sie mit Ihrer Gefährdungsanalyse, dem Hygienekonzept, Hygieneplan und mit einer vollständigen Kontaktliste (Vor- und Zuname, Telefonnummer, vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, Anwesenheitszeit) dem Gesundheitsamt bei Ihrer Arbeit – so dämmen auch Sie die Pandemie ein Stück weit mit ein und sorgen für die Sicherheit Ihrer Gäste, Protagonist:innen und Mitarbeiter:innen.

Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Hygieneplanung Ihrer nächsten Veranstaltung. Rufen Sie uns an unter +49 (0) 221 – 30196241 oder schicken Sie uns eine E-Mail an mail@turner-and-friends.de.